Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
Szenerie sowie der Auftritt auf Facebook und Instagram werden betrieben von: „no idea? GmbH“ (haftungsbeschränkt), Gesellschafter ist Jana Nalop, Bahnhofstraße 8, 32257 Bünde, (nachfolgend „no idea? GmbH“) produziert im Auftrag von Kunden (nachfolgend „Vertragspartner“) Imagevideos. Für das Vertragsverhältnis der Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von „no idea?“ sowie Bedingungen, die der jeweiligen Auftragsbestätigung zu entnehmen sind. „no idea?“ widerspricht jeglicher Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners; dieses auch für den Fall, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen von „no idea?“ insofern keine Regelung enthalten.
§2 Herstellung & Produktion
1. Ist „no idea?“ mit der Produktion von Videos beauftragt, erhält der Vertragspartner das nach seinen Vorgaben von „no idea?“ gefertigte Video übermittelt. Die Übermittlung dient der inhaltlichen und technischen Kontrolle sowie zum Zwecke der Dokumentation.
2. Die Übergabe des Videos erfolgt entweder per E-Mail oder durch persönliche Übergabe eines Datenträgers.
3. Die ausschließliche Verantwortung für die technische und inhaltliche Gestaltung des Videos liegt bei „no idea?“. Für die sachliche Richtigkeit des Videoinhalts sowie die rechtliche Zulässigkeit ist der Vertragspartner verantwortlich.
4.Im Rahmen der Videoproduktion fallen sämtliche künstlerischen und organisatorischen Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich von „no-idea?“. Es erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Vertragspartner. Das Letztentscheidungsrecht obliegt allein „no-idea“ auf Grundlage der im Vertrag geregelten Vorgaben – unbeschadet der Verpflichtung des Vertragspartners, das Video nach Abschluss der Produktion als vertrags- und gesetzesgemäß freizugeben.
5. Das Produkt gilt als abgenommen, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt des fertiggestellten Produktes durch „no idea?“ Mängel schriftlich rügt. Eine entsprechende Rüge hat zu Händen von „no idea?“ zu erfolgen. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar. Ein Mangel, der durch „no idea?“ verschuldet wurde, muss dabei so qualifiziert gerügt werden, dass eine Nachbesserung in max. 2 Korrekturschleifen aufgrund der Rüge möglich ist. Für jede weitere Korrekturschleife sowie für jede Korrekturschleife aufgrund von Mängeln, die „no idea?“ nicht zu verschulden hat, werden von „no idea?“ gegenüber dem Vertragspartner für den daraus entstehenden Mehraufwand Kosten in Höhe von 135,- Euro pro Stunde und Produktionsmitarbeiter veranschlagt.
6. Vorgaben beinhalten als festen Bestandteil der Auftragsbestätigung einen standardisierten Fragebogen. Dort werden zum Beispiel Drehorte und inhaltliche Wünsche bekannt gegeben. Vor Beginn der Videoaufnahmen erhält der Vertragspartner auf Grundlage des von ihm ausgefüllten Fragebogens einen Drehplan von Szenerie, welches von „no idea?“ betrieben wird vorgelegt, welcher die inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben für die Videoaufnahmen definiert.
7. Der Vertragspartner ist verpflichtet, nach Erhalt des Drehbuchs/Storyboards und/oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn mehr als zwei Wochen vor Beginn der Videoaufnahmen, innerhalb von 3 Werktagen dessen Inhalt zu bestätigen oder seine Änderungswünsche per E-Mail an die E-Mail-Adresse von Szenerie,welche zu „no idea?“ gehört, zu übersenden. Erhält der Vertragspartner den Drehplan weniger als zwei Wochen vor Beginn der Videoaufnahmen, ist er verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden dessen Inhalt zu bestätigen oder seine Änderungswünsche per E-Mail an das E-Mail-Adresse von „Szenerie“ zu übersenden. Bei Änderungswünschen des Vertragspartners, hat der Vertragspartner ab Erhalt des geänderten Drehplans durch „no idea?“ 48 Stunden Zeit, dessen Inhalt zu bestätigen. Im Fall einer nicht fristgemäßen Bestätigung des Drehplans gilt der Produktionsauftrag als vom Vertragspartner bestätigt. Der bestätigte Drehplan gilt als verbindliches Pflichtenheft zwischen den Vertragsparteien und ist vom Vertragspartner per E-Mail an die E-Mail-Adresse von „Szenerie“ schriftlich zu bestätigen. Der Drehplan bindet den Vertragspartner rechtlich im Verhältnis zu „no idea?“
§3 Zusammenarbeit
1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, „no idea?“ vor – und, soweit erst später erkennbar, auch nach – Vertragsschluss ausdrücklich darauf hinzuweisen, soweit im Rahmen der Videoproduktion Gegenstände oder Werke oder Teile von Werken verwendet werden sollen, an denen der Vertragspartner oder Dritte Rechte besitzen, insbesondere Urheber- oder Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Namensrechte oder sonstige Kennzeichnungsrechte. Die Benennung der Rechte hat schriftlich zu erfolgen und Auskunft über ihren Umfang sowie Rechtsgrund und den Umfang der diesbezüglichen Rechts- bzw. Verfügungsmacht des Vertragspartners zu geben.
2. Der Vertragspartner sichert zu, dass er zur rechtswirksamen Einräumung der Rechte der im Umfang der gemäß Abs.1 erfolgten Erklärung berechtigt ist. Zusätzlich hat er dafür einzustehen, dass entgegenstehende Rechte Dritter nicht vorliegen; dazu gehören auch Mitwirkende bei der Erstellung des Videos sowie dargestellte oder thematisierte Personen und deren Persönlichkeitsrechte. Dies gilt auch dann, wenn eine Erklärung nach § 3. Abs. 1. vom Vertragspartner nicht abgegeben worden ist.
3. Über eventuelle aus diesen Änderungen bei Änderungswünschen resultierende Preisänderungen muss der Vertragspartner informiert werden. Bei Änderungswünschen, die die bis dahin getroffene Absprachen so stark verändern, dass „no idea?“ die Verantwortung dafür nicht übernehmen kann, berechtigen den die „no idea?“ zur Ablehnung. In diesem Fall steht „no idea?“ ein gesondertes Kündigungsrecht zu und die bis dahin entstandenen Kosten sind vom Vertragspartner zu übernehmen.
4. Wünscht der Vertragspartner nach Beginn der Videoaufnahmen Änderungen, können diese nur unter der Zustimmung von „no idea?“ und bei einer Einigung über die daraus entstehenden Kosten vorgenommen werden.
5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, benötigte Räumlichkeiten benutzbar, sauber und störungsfrei zur Verfügung zu stellen.
§4 Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
1. Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass „no idea?“ auch andere Produktionsunternehmen mit der Produktion des Imagevideos beauftragt. Der Vertragspartner wird hierdurch nicht zum Vertragspartner des Produktionsunternehmens.
2. Das Produktionsunternehmen ist beauftragt und berechtigt, in Zusammenhang mit der hier vereinbarten Produktion erforderliche Erklärungen von „no idea?“ abzugeben und erforderliche Erklärungen des Vertragspartners auch mit Wirkung für diesen entgegenzunehmen.
§5 Abrechnung und Stornierung
1. Nach Auftragsbestätigung stellt „no idea?“ vor Auftragsbeginn eine vollständige Rechnung mit der vereinbarten Auftragssumme an den Vertragspartner. Diese ist sofort zu zahlen. Nach Geldeingang erfolgt die Abstimmung mit Drehplan und die Produktion.
2. Kann „no idea?“ innerhalb einer Woche vor Beginn der Videoaufnahmen noch keinen Zahlungseingang verzeichnen, behält sich „no idea?“ das Recht vor, den Auftrag zu stornieren. Diese Stornierung entbindet den Vertragspartner nicht von seiner Zahlungspflicht.
3. Eine Stornierung des Auftrages durch den Vertragspartner ist im Sinne einer ausgeglichenen Risikoverteilung nicht möglich.
§6 Nutzungsrechte
1. Im Hinblick auf etwaige Rechte Dritter und/oder Rechte des Vertragspartners überträgt dieser im Umfang seiner rechtlichen Möglichkeiten „no idea?“ mit Abschluss des Vertrages das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare Nutzungsrecht an dem Video und seinen Bestandteilen und Inhalten zur Verwertung in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten. Insbesondere wird „no idea?“ das ausschließliche, zeitlich inhaltlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht eingeräumt, das Video und/oder seine Inhalte und Bestandteile zu Zwecken der Werbung bzw. Eigenwerbung, der Präsentation, als Referenz, im Rahmen von Wettbewerben, im Rahmen redaktioneller Tätigkeiten oder zu ähnlichen Zwecken zu bearbeiten, zu übersetzen, zu ergänzen und zu kürzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, vorzuführen, in weiteren Produktionen zu verwerten, inhaltlich darzustellen, zu beschreiben und zu analysieren, auf andere Medien oder Medienträger zu übertragen oder in andere Medien umzuwandeln – unbeschadet der dem Vertragspartner durch „no idea?“ vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte.
2. Der Vertragspartner erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass „no idea?“ das im Auftrag des Vertragspartners erstellte Produkt und das dazugehörige Produktionsmaterial sämtlichen gemäß §3 an der Produktion beteiligten Produktionsunternehmen zu Präsentationszwecken sowie der Bearbeitung, Speicherung auf Datenträgern, Online-Speicherung, Vorführung und Vervielfältigung zu Präsentationszwecken unentgeltlich zur Verfügung stellt.
§7 Haftung
1. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von „no idea?“ und deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. Anderenfalls ist die Haftung der Genannten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle der leicht fahrlässigeren Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt einer im Falle grob fahrlässigeren Pflichtverletzung. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Haftung für Personenschäden, aus der Übernahme einer Garantie, sowie Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Ein Haftungsanspruch für Mängel am Produkt muss spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe des Produkts angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.
§8 Schlussbestimmungen
1. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
2. Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch eine Vereinbarung, die dieses Erfordernis der Schriftform aufhebt, hat schriftlich zu erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
3. Die Vertragsparteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, die wirksam ist und dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt ebenso für nicht geregelte, aber regelungsbedürftige Tatbestände und Vertragslücken.
4. Der Gerichtsstand für beide Teile ist Bünde.